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Blutzuckerteststreifen-Abgabenmenge

Gültig ab 1. Jänner 2016

Blutzuckerteststreifen-Abgabenmenge

Die Abgabenmenge für den Drei- bzw. Sechsmonatsbedarf wurde in Abstimmung mit der Österreichischen Diabetes Gesellschaft (ÖDG) festgelegt. Es handelt sich dabei um eine einheitliche Maßnahme, die von allen österreichischen Sozialversicherungsträgern mitgetragen wird.

Die in der Spalte Drei- bzw. Sechsmonatsbedarf angeführten Stückzahlen an Blutzuckerteststreifen sind als Höchstmenge zu verstehen, die vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zur Verfügung gestellt werden.

Diese Menge muss und darf nicht als genereller Anspruch betrachtet werden. Ein Anspruch besteht nur auf die medizinisch notwendige und ärztlich verordnete Menge. Bei begründeter medizinischer Argumentation kann im Einzelfall, zeitlich befristet, eine höhere Anzahl von Blutzuckerteststreifen durch den medizinischen Dienst der jeweiligen Sozialversicherung genehmigt werden.

1 Sollte bei unter Punkt 5 angeführten Gestationsdiabetikerinnen eine Umstellung auf Basis Bolus Therapie oder auf eine Insulinpumpe erfolgen, erhöht sich die Anzahl der Blutzuckerteststreifen auf die dafür vorgesehene Menge.

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