ÖDG Forschungsförderung 2023
Die Österreichische Diabetes Gesellschaft freut sich, im Jahr 2023 ein Projekt aus dem Bereich der klinischen Diabetesforschung mit 40.000 Euro unterstützen zu können.
Das Projekt muss an einer österreichischen Forschungseinrichtung durchgeführt werden. Teilnahmeberechtigt sind alle Wissenschafter und Wissenschafterinnen, die im Gebiet der Diabetologie in der Humanmedizin forschen. Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen und Klinikvorstände und Klinikvorständinnen sind von der Einreichung ausgeschlossen. Die Projekte müssen in englischer Sprache gemäß den Richtlinien des FWF abgefasst werden. Eine Teilfinanzierung ist möglich, muss aber detailliert dargestellt werden und sollte auch gesichert sein.
Einzureichen sind die Projekte bis 1. Juli 2023 mit folgenden Unterlagen im pdf-Format zu Handen des Ersten Sekretärs der Gesellschaft, OA Dr. Michael Resl, an die Adresse des Sekretariats der ÖDG (E-Mail: office@oedg.at):
1. Ansuchen (formlos)
2. Lebenslauf
3. Publikationsliste
4. Kurzfassung, Synopsis (max. eine A4-Seite)
5. detaillierte Darstellung gemäß der Kriterien des FWF
Wir ersuchen, die Unterlagen als getrennte pdf-Dokumente einzusenden,wobei in der detaillierten Darstellung und der Synopsis selbst der Name des Antragstellers oder der Antragstellerin, der Institution und der kooperierenden Institutionen nicht genannt werden darf, um eine anonymisierte Begutachtung zu gewährleisten.
Alle Projekte werden von internationalen Gutachtern und Gutachterinnen beurteilt. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der 51. ÖDG-Jahrestagung vom 16.– 18. November 2023 in Salzburg. Der Vorstand der ÖDG behält sich vor, in Abhängigkeit von den Fragestellungen und Inhalten des Projekts im Falle einer Förderung durch die ÖDG ergänzende Fragestellungen einzubringen. Ziel dieser ergänzenden Fragestellungen könnte sein, den Erkenntnisgewinn für die Diabetologie optimal zu gewährleisten. Sollte kein förderwürdiges Projekt gefunden werden, wird die Forschungsförderung im Jahr 2023 nicht vergeben. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Tranchen à 20.000 Euro, wobei die zweite Tranche erst nach einem Zwischenbericht des Preisträgers oder der Preisträgerin im Rahmen der 52. ÖDG-Jahrestagung vom 14.- 16.11.2024 in Salzburg erfolgen kann.